Wasserbezug ab Hydranten verboten
Wir machen wieder einmal darauf aufmerksam, dass Wasserentnahmen durch Private ab den öffentlichen Hydranten nicht gestattet sind (Art. 22 Wasserreglement). Dies gilt auch für Schwimmbadfüllungen, Bewässerungen, etc.
Über Ausnahmen entscheidet der Gemeindevorstand. Dazu ist ein schriftliches Gesuch einzureichen.
Danke für Ihr Verständnis.
Jenins, 21.06.2021 / Gemeindevorstand Jenins
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