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Feuer- und Feuerwerksverbot
21.07.2022 10:12:12 | Gemeinde Jenins
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit erlässt die Gemeinde Jenins deshalb ein Feuer- und Feuerwerksverbot auf dem gesamten öffentlichen und privaten Gemeindegebiet. Dieses Verbot betrifft auch den 1. August 2022 mit Feuerwerk und Höhenfeuern. Bei einer solchen Trockenheit, wie sie aktuell herrscht, ist eine längere Regenperiode nötig, um die Situation zu entschärfen. Eine solche Regenperiode zeichnet sich in nächster Zeit leider nicht ab. Deshalb gilt ab sofort bis auf Widerruf dieses Feuer- und Feuerwerksverbot. Davon ausgenommen ist der Betrieb von Gasgrills.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Jenins, 21.07.2022 / Gemeindevorstand Jenins
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