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Die Bürgergemeinde ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. |
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Organe |
a) |
Bürgergemeindeversammlung |
b) |
Bürgerrat |
c) |
Rechnungsrevisoren |
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Befugnisse |
a) |
Aufnahme ins Gemeindebürgerrecht |
b) |
Verwaltung des bürgerlichen Armengutes und der Bürgerlöser |
c) |
Veräusserung, Verpfändung und dauernde Belastung des in ihrem Eigentum stehenden Vermögens |
d) |
Zustimmung zur Veräusserung, Verpfändung und dauernden Belastung von Grundstücken, welche schon am 01. September 1874 zum Nutzungsvermögen der Gemeinde gehört haben oder als Realersatz für solche Grundstücke erworben worden sind |
e) |
Festsetzung der Taxen für den Mitgenuss am Nutzungsvermögen der Gemeinde |
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Die Bürgergemeinde ist erreichbar unter: |
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Bürgergemeinde Jenins |
Bürgerratspräsident
Hans Bantli-Fontana
Bovelgasse 2
7307 Jenins |
Link: www.buergergemeinde-jenins.ch |