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Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot

Für die Gemeinde Jenins gilt ab sofort ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet. Auch fest eingerichtete Feuerstellen dürfen nicht benutzt werden.

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit, der aktuellen Hitzewelle und der damit verbundenen erhöhten Waldbrandgefahr ist jegliches Entfachen von Feuer bis auf Weiteres verboten.

Zigaretten, Streichhölzer oder heisse Rückstände dürfen nicht sorglos weggeworfen werden.

Das Verbot gilt bis auf Widerruf.

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